1. Vertragliche Beziehungen kommen
ausschließlich mit dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Karteninhaber
zustande.
2. Mit der Annahme der schriftlichen
Reservierungsbestätigung ist ein Rücktritt von der Veranstaltung
ausgeschlossen. Der Veranstalter gesteht das Recht zur Reduzierung
oder Erhöhung von ca. 10% der ~ reservierten Personenzahl/Gruppe zu.
Die veränderten Zahlen sind dem Veranstalter 14 Tage vor der
Veranstaltung mitzuteilen. Der Kunde erhält dann eine neue Rechnung
und Gruppeneintrittskarte. Mit der Zahlung der Rechnung, 14 Tage vor
der Veranstaltung, ist eine weitere Reduzierung ausgeschlossen.
Nachträglich besteht für die Gruppe die Möglichkeit, an der
Abendkasse, einzelne Gäste nach zu melden. Bei jeder Buchung wird eine
Zahlung von 50 % der gebuchten Gruppengröße nach Erhalt der
schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig. Der Restbetrag für die
tatsächlich gemeldeten Tickets/Personen wird 14 Tage vor der
Veranstaltung fällig. Jede Buchung ist unmittelbar nach Bestätigung
durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Zahlung. Ein
Sonderkündigungsrecht nach § 649 BGB ist ausgeschlossen. Wir bitten um
Verständnis.
3. Die Gruppen-Eintrittskarte
berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Vorstellung zu dem
angegebenen Datum. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert
die Karte ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis enthält die aufgeführten
Leistungen.
4. Die Gruppe wird, ohne Anspruch auf
eigene Wahl des Tisches, von der jeweiligen Veranstaltungsstätte
platziert. Alle Tische .sind in einem Bereich, andere Gruppen werden
nicht an diesen Tischen platziert.
5. Wird die Veranstaltung abgesagt,
so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der
Eintrittskarte zurück.
6. Verlegung der Veranstaltung
vorbehalten. Bei behördlicher Anordnung oder anderen Fällen von
höherer Gewalt wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin im
Rahmen der Spielzeit verlegt. Im übrigen ist eine Rücknahme
ausgeschlossen. Terminliche Umbuchungen durch den Karteninhaber sind
prinzipiell nicht möglich, allerdings behält sich der Veranstalter das
Recht vor, in Kulanzfällen Umbuchungen anzubieten. Sollte der Besuch
am Veranstaltungstag nicht angetreten werden, so verfällt die Karte
und Anspruch auf Erstattung. Der Veranstalter behält sich das Recht
vor im Fall von Absage der Veranstaltung, Programm bzw.
Inhaltsänderungen oder Durchführung einer Exklusivshow vom Kaufvertrag
zurückzutreten. Der Kunde erhält im Fall des Rücktritts durch den
Veranstalter alternative Termine sofern diese möglich sind.
7. Schadenersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung (PW), Verschulden bei Vertragsabschluß
(CIC) und unerlaubter Handlung, § 823 BGB, sind ausgeschlossen, soweit
der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein
Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie
wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind auf das negative
Interesse beschränkt.
8. Programmänderungen oder der
Austausch von einzelnen Künstlern oder Artisten behält sich der
Veranstalter vor. Eintrittspreisminderungen können daraus nicht
abgeleitet werden.
9. Der Inhaber der Eintrittskarte
willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass der
Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen
des Inhabers, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des
Zeitgeschehens hinausgehen, Recht am eigenen Bild, zu erstellen, zu
vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in
audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich
und räumlich unbeschränkt.
10. Getränke, Merchandisingartikel,
Tabakwaren etc. die am Abend der Veranstaltung vom Gast bestellt
wurden müssen am Veranstaltungsabend gezahlt werden. Dies muss in Form
von Bargeld oder per Rechnung erfolgen.
11. Die Hausordnung des
Veranstalters, insbesondere die Weisung des Servicepersonals ist zu
beachten. Das Betreten der Bühne bzw. des Bühnenbereichs ist
untersagt. Den Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche
der Veranstaltungsstätte zur Verfügung. Park und Platzordnung ist den
Anweisungen der Mitarbeiter folge zu leisten (Feuerwehrumfahrt, etc.).
12. Die verbindliche Buchung und Kauf
der Eintrittskarte über Internet bzw. Online-Bestellung erfolgt auf
eigenes Risiko. Die Buchungsseiten verfügen derzeit nicht über einen
Verschlüsselungsstandard oder anderes Sicherheitskriterium. Die Daten
werden zentral gespeichert und elektronisch weiter verarbeitet.
13. Im Übrigen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
14. Der Gerichtsstand ist Göttingen.
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